Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI

 

 

Ab sofort bieten wir Beratungseinsätze nach § 37.3 des Sozialgesetzbuches XI an.

Dieser Service richtet sich an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen und dient der Unterstützung in Bezug auf die Pflegeversicherung und die Pflegeleistungen.

 

 

Der Pflegeberatungsbesuch nach §37.3 ist für Sie kostenlos.

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1.

 

 

Was ist § 37.3 SGB XI?

  • Nach § 37.3 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf regelmäßige Beratungen durch qualifizierte Fachkräfte. Sie dient dazu, offene Fragen zu klären.
  • Wenn Sie zu Hause ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, sind Sie ab Pflegegrad 2 dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch nehmen.
  • Dieser Beratungsbesuch soll Sie unterstützen und eine bestmögliche Pflege bewirken.

Wie oft muss ein Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI erfolgen?

Die Häufigkeit eines Beratungsbesuches ist abhängig von Ihrem Pflegegrad. Je nach Pflegegrad sind bestimmte Fristen und Vorgaben einzuhalten:

 

Pflegegrad


Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Beratungseinsatz


keine Vorgabe - freiwillig

jedes Halbjahr

jedes Halbjahr

jedes Vierteljahr

jedes Vierteljahr

 

Frist zum Einreichen


keine Frist

je zum 30.06 + 31.12

je zum 30.06 + 31.12

zum Quartalsende

zum Quartalsende

 


Unsere Leistungen:

  • Individuelle Beratung zu Pflegeleistungen und Pflegegradeinstufung
  • Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln
  • Beratung zu Ansprüchen und Leistungen der Pflegeversicherung

 

Unsere Fachkräfte stehen Ihnen zur Seite, vereinbaren Sie gerne einen Termin.