Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI
Ab sofort bieten wir Beratungseinsätze nach § 37.3 des Sozialgesetzbuches XI an.
Dieser Service richtet sich an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen und dient der Unterstützung in Bezug auf die Pflegeversicherung und die Pflegeleistungen.
Der Pflegeberatungsbesuch nach §37.3 ist für Sie kostenlos.
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1.
Was ist § 37.3 SGB XI?
Wie oft muss ein Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI erfolgen?
Die Häufigkeit eines Beratungsbesuches ist abhängig von Ihrem Pflegegrad. Je nach Pflegegrad sind bestimmte Fristen und Vorgaben einzuhalten:
Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Beratungseinsatz
keine Vorgabe - freiwillig
jedes Halbjahr
jedes Halbjahr
jedes Vierteljahr
jedes Vierteljahr
Frist zum Einreichen
keine Frist
je zum 30.06 + 31.12
je zum 30.06 + 31.12
zum Quartalsende
zum Quartalsende
Unsere Leistungen:
Unsere Fachkräfte stehen Ihnen zur Seite, vereinbaren Sie gerne einen Termin.