Ihr Leistungsanspruch

 

Entlastungsbetrag

 

bis zu 3,25 Stunden für alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1 - 5

 

Die Pflegeversicherung stellt jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad den Entlastungsbetrag in Höhe von 125.- Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Es findet keine Verrechnung mit anderen Leistungsansprüchen statt.

 

Entlastungsbetrag:

 

Pflegegrad 1 - 5

125.- € pro Monat



Pflegegeld

 

Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung:

 

Pflegegrad 1:

Pflegegrad 2:

Pflegegrad 3:

Pflegegrad 4:

Pflegegrad 5:

 

Pflegegeld

Pflegegeld

Pflegegeld

Pflegegeld

Pflegegeld

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332.- € pro Monat

573.- € pro Monat

765.- € pro Monat

947.- € pro Monat


Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% der Pflegesachleistung zusätzlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden. Es besteht dann zusätzlich der Anspruch auf mindestens 60% anteiliges Pflegegeld.

Beispielrechnung bei der Nutzung von 40% der Pflegesachleistung:

 

Pflegegrad 2:

Pflegegrad 3:

Pflegegrad 4:

Pflegegrad 5:

 

Sachleistung 304,40€

Sachleistung 572,80€

Sachleistung 711,20€

Sachleistung 880,00€

 

              plus

              plus

              plus

              plus

Pflegegeld 199,20 €

Pflegegeld 343,80 €

Pflegegeld 459,00 €

Pflegegeld 568,20 €

 



Verhinderungs- und anteilige Kurzzeitpflege

 

Verhinderungspflege für das Kalenderjahr:         1612.- €

 

Anteilige Kurzzeitpflege für das Kalenderjahr:      806.- €

 

 


 

Hierzu beraten wir sie gerne

persönlich oder telefonisch.