Ihr Leistungsanspruch
Entlastungsbetrag
bis zu 3,25 Stunden für alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1 - 5
Die Pflegeversicherung stellt jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad den Entlastungsbetrag in Höhe von jetzt 131.- Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Es findet keine Verrechnung mit anderen Leistungsansprüchen statt.
Alle Beträge wurden zum 01.01.2025 um 4,5% angehoben, sodass neuerdings 131.- statt 125.- Euro zur Verfügung stehen. Ebenso wurden die Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, sowie die Verhinderungspflege ebenfalls um 4,5% angehoben.
Entlastungsbetrag:
Pflegegrad 1 - 5
131.- € pro Monat
Pflegegeld
Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung:
Pflegegrad 1:
Pflegegrad 2:
Pflegegrad 3:
Pflegegrad 4:
Pflegegrad 5:
Pflegegeld
Pflegegeld
Pflegegeld
Pflegegeld
Pflegegeld
----------------------------
347.- € pro Monat
599.- € pro Monat
800.- € pro Monat
990.- € pro Monat
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% der Pflegesachleistung zusätzlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden. Es besteht dann zusätzlich der Anspruch auf mindestens 60% anteiliges Pflegegeld.
Beispielrechnung bei der Nutzung von 40% der Pflegesachleistung:
Pflegegrad 2:
Pflegegrad 3:
Pflegegrad 4:
Pflegegrad 5:
Sachleistung 318,40€
Sachleistung 598,80€
Sachleistung 743,60€
Sachleistung 919,60€
plus
plus
plus
plus
Pflegegeld 208,20 €
Pflegegeld 359,40 €
Pflegegeld 480,00 €
Pflegegeld 594,00 €
Verhinderungs- und anteilige Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege für das Kalenderjahr: 1685.- €
Anteilige Kurzzeitpflege für das Kalenderjahr: 843.- €
Hierzu beraten wir sie gerne
persönlich oder telefonisch.