Ihr Leistungsanspruch

 

Entlastungsbetrag

 

bis zu 3,25 Stunden für alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1 - 5

 

Die Pflegeversicherung stellt jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad den Entlastungsbetrag in Höhe von jetzt 131.- Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Es findet keine Verrechnung mit anderen Leistungsansprüchen statt.

Alle Beträge wurden zum 01.01.2025 um 4,5% angehoben, sodass neuerdings 131.- statt 125.- Euro zur Verfügung stehen. Ebenso wurden die Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, sowie die Verhinderungspflege ebenfalls um 4,5% angehoben.

 

Entlastungsbetrag:

 

Pflegegrad 1 - 5

131.- € pro Monat



Pflegegeld

 

Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung:

 

Pflegegrad 1:

Pflegegrad 2:

Pflegegrad 3:

Pflegegrad 4:

Pflegegrad 5:

 

Pflegegeld

Pflegegeld

Pflegegeld

Pflegegeld

Pflegegeld

----------------------------

347.- € pro Monat

599.- € pro Monat

800.- € pro Monat

990.- € pro Monat


Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% der Pflegesachleistung zusätzlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden. Es besteht dann zusätzlich der Anspruch auf mindestens 60% anteiliges Pflegegeld.

Beispielrechnung bei der Nutzung von 40% der Pflegesachleistung:

 

Pflegegrad 2:

Pflegegrad 3:

Pflegegrad 4:

Pflegegrad 5:

 

Sachleistung 318,40€

Sachleistung 598,80€

Sachleistung 743,60€

Sachleistung 919,60€

 

              plus

              plus

              plus

              plus

Pflegegeld 208,20 €

Pflegegeld 359,40 €

Pflegegeld 480,00 €

Pflegegeld 594,00 €

 



Verhinderungs- und anteilige Kurzzeitpflege

 

Verhinderungspflege für das Kalenderjahr:         1685.- €

 

Anteilige Kurzzeitpflege für das Kalenderjahr:      843.- €

 

 


 

Hierzu beraten wir sie gerne

persönlich oder telefonisch.