Übersicht unserer Angebote:

 

 

Erstbesuch zum Kennenlernen

 

Wir stellen uns vor  - wir informieren  - wir planen

  • Terminabsprache beim Erstkontakt für ein kostenloses Erstgespräch
  • Vorstellung unseres Betreuungsdienstes sowie mögliche Unterstützungsmöglichkeiten
  • Erfragen individueller Wünsche und Erwartungen
  • Abgleich mit unseren Möglichkeiten der Hilfeleistungen sowie personelle Ressourcen
  • Planung der Einsatzzeiten und der MitarbeiterInnen

 

Hauswirtschaftliche Versorgung

 

Eine Unterstützung bei der Haushaltsführung kann von Pflegebedürftigen mit einem anerkanntem Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die zur Pflege und zum Führen des Haushaltes im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets möglich und erforderlich sind. Ist der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage, die Arbeiten im Haushalt selbst zu erledigen, erfolgt nach entsprechender Absprache und gemeinsamer Planung die gewünschte Hilfeleistung. Hiermit möchten wir pflegende Angehörige entlasten.

 

Zur Haushaltsführung gehören in der Regel normale Aufgaben des alltäglichen Lebens:

  • Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung
  • Wäschepflege, z.B.: Waschen und Bügeln der Kleidung
  • Einkäufe (mit Ihnen oder für Sie)
  • Vorbereitung von Speisen und deren Zubereitung
  • ... weitere Tätigkeiten nach individueller Absprache im Erstgespräch

 

Begleitung durch eine Betreuungskraft

 

Mit zunehmendem Alter und bei Pflegebedürftigkeit ist bei den meisten Menschen die Mobilität eingeschränkt. Das selbstständige Fahren mit dem Auto oder dem Fahrrad ist unter Umständen irgendwann nicht mehr sicher möglich. Lange Fußwege, z.B. in den Supermarkt oder zum Arzt, können im Alltag zu einer großen Herausforderung werden. Andererseits ist Bewegung auch für ältere Menschen wichtig.

 

Wir fahren und begleiten je nach Bedarf und individuellem Wunsch:

  • zu Arztterminen
  • zu Therapeuten
  • zu Terminen ins Krankenhaus
  • zu Veranstaltungen
  • zu Besorgungen, z.B. in die Stadt
  • zu Einkäufen und Erledigungen
  • zu einem Spaziergang
  • u.v.m.

 

Beschäftigung - Förderung - Betreuung bei Demenz

 

Leben mit Demenz und Akzeptanz der Erkrankung, eine Herausforderung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Die Demenzerkrankung rückt vieles in den Hintergrund. Auf Pflegende kommt die neue Rolle des „Versorgenden und Kümmernden“ zu. Die Demenz kann zu verschiedenen Veränderungen führen:

 

Emotionale Veränderungen wie verringerte Belastbarkeit, Reizbarkeit, Ungeduld

 

Körperliche Veränderungen wie Antriebslosigkeit, Müdigkeit, Unruhezustände

 

Für Angehörige ist es deshalb sehr wichtig, sich regelmäßig eine Auszeit zu nehmen, um neue Energie und Kraft zu tanken. Wir gewährleisten eine hohe Kontinuität unserer Betreuungskräfte:

  • Entlastung der Pflegenden bei der Betreuung von Demenzerkrankten
  • Einbeziehung dementer Menschen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Strukturierung des Tagesablaufes
  • Förderung vorhandener Fähigkeiten z.B. durch Gespräche, Gedächtnistraining und Spiele
  • Planbare Zeit für die Betreuung von demenzerkrankten Pflegebedürftigen

 

Verhinderung einer Pflegeperson

 

Pflegepersonen können sich mit der Verhinderungspflege stunden- oder tageweise vertreten lassen. Wir bieten unsere Unterstützung bei der Betreuung, der Hilfe im Haushalt sowie für Einkäufe und Begleitungen zu Ärzten und Therapeuten an. Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden / Tag verhindert, wird das Pflegegeld ohne Kürzung weitergezahlt.

 

Pro Kalenderjahr steht ein Betrag in Höhe von 1612.- Euro für die Verhinderungspflege und anteilig bis zu 806.- Euro aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung.

 

 

Beratung

 

Durch unsere fachliche Kompetenz bieten wir vielfältige weitere Leistungen an. Hierzu gehören u.a.:

  • Beratung vor Einstufungen zur Pflegebedürftigkeit
  • Begleitung bei Pflegeeinstufungen
  • Wohnraumberatung
  • Unterstützung beim Führen eines Pflegetagebuches
  • Erstellen von Widersprüchen und Stellungsnahmen

 

Haushaltshilfe bei Familien mit Kindern unter 12 Jahren

 

Fällt die „haushaltsführende Person“ (egal ob Mann oder Frau) wegen Krankenhausaufenthalt, Rehabilitationsmaßnahme oder ärztlich verordneter Bettruhe aus, übernehmen wir die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in Familien mit Kindern unter 12 Jahren nach § 38 SGB V. Eine Abrechnung erfolgt nach Rücksprache und Genehmigung mit den entsprechenden Krankenkassen.