Übersicht unserer Angebote:
Erstbesuch zum Kennenlernen
Wir stellen uns vor - wir informieren - wir planen
Hauswirtschaftliche Versorgung
Eine Unterstützung bei der Haushaltsführung kann von Pflegebedürftigen mit einem anerkanntem Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die zur Pflege und zum Führen
des Haushaltes im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets möglich und erforderlich sind. Ist der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage, die Arbeiten im Haushalt selbst zu erledigen, erfolgt
nach entsprechender Absprache und gemeinsamer Planung die gewünschte Hilfeleistung. Hiermit möchten wir pflegende Angehörige entlasten.
Zur Haushaltsführung gehören in der Regel normale Aufgaben des alltäglichen Lebens:
Begleitung durch eine Betreuungskraft
Mit zunehmendem Alter und bei Pflegebedürftigkeit ist bei den meisten Menschen die Mobilität eingeschränkt. Das selbstständige Fahren mit dem Auto oder dem Fahrrad ist unter Umständen irgendwann nicht mehr sicher möglich. Lange Fußwege, z.B. in den Supermarkt oder zum Arzt, können im Alltag zu einer großen Herausforderung werden. Andererseits ist Bewegung auch für ältere Menschen wichtig.
Wir fahren und begleiten je nach Bedarf und individuellem Wunsch:
Beschäftigung - Förderung - Betreuung bei Demenz
Leben mit Demenz und Akzeptanz der Erkrankung, eine Herausforderung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Die Demenzerkrankung rückt vieles in den Hintergrund. Auf Pflegende kommt die neue Rolle des „Versorgenden und Kümmernden“ zu. Die Demenz kann zu verschiedenen Veränderungen führen:
Emotionale Veränderungen wie verringerte Belastbarkeit, Reizbarkeit, Ungeduld
Körperliche Veränderungen wie Antriebslosigkeit, Müdigkeit, Unruhezustände
Für Angehörige ist es deshalb sehr wichtig, sich regelmäßig eine Auszeit zu nehmen, um neue Energie und Kraft zu tanken. Wir gewährleisten eine hohe Kontinuität unserer Betreuungskräfte:
Verhinderung einer Pflegeperson
Pflegepersonen können sich mit der Verhinderungspflege stunden- oder tageweise vertreten lassen. Wir bieten unsere Unterstützung bei der Betreuung, der Hilfe im Haushalt sowie für Einkäufe und Begleitungen zu Ärzten und Therapeuten an. Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden / Tag verhindert, wird das Pflegegeld ohne Kürzung weitergezahlt.
Pro Kalenderjahr steht ein Betrag in Höhe von 1612.- Euro für die Verhinderungspflege und anteilig bis zu 806.- Euro aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Beratung
Durch unsere fachliche Kompetenz bieten wir vielfältige weitere Leistungen an. Hierzu gehören u.a.:
Haushaltshilfe bei Familien mit Kindern unter 12 Jahren
Fällt die „haushaltsführende Person“ (egal ob Mann oder Frau) wegen Krankenhausaufenthalt, Rehabilitationsmaßnahme oder ärztlich verordneter Bettruhe aus, übernehmen wir die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in Familien mit Kindern unter 12 Jahren nach § 38 SGB V. Eine Abrechnung erfolgt nach Rücksprache und Genehmigung mit den entsprechenden Krankenkassen.